stationäre Kinder- & Jugendhilfe nach §34, §35a, §41, §42 SGB VIII
Zeit - Punkt

Die passende Hilfe zum richtigen Zeit-Punkt? Unsere stationäre Einrichtung im schönen Artern (Thüringen) bieten beides: Unterbringung in einer Wohngemeinschaft und die Möglichkeit der Inobhutnahme. Die integrative Wohngruppe ZEIT-PUNKT I richtet sich an Jugendliche ab 12 Jahre und bietet die stationäre Unterbringung (8 Plätze) nach § 34 und § 35a SGB VIII. Das Angebot richtet sich besonders an den Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtigen aus und schafft einen Rahmen des Ankommens, der Bewältigung, der Sicherheit und Integration. In der Einrichtung leben Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund gemeinsam. Um auch die Zeit nach der Hilfe und ein Leben in Selbständigkeit und Selbstbestimmung vorzubereiten, bietet Zeit-Punkt I ein spezielles Angebot mit Verselbständigungsphase. Die Inobhutnahme-Einrichtung ZEIT-PUNKT II verfügt über 2 Plätze und ist ein Angebot der Heimerziehung nach § 42 SGB VIII. Zeit-Punkt I und II sind eigenständige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
Was bietet diese Einrichtung
Kapazität
Altersgruppe
Ort
Hilfeform
Indikation
Die Hilfe zum richtigen Zeit-Punkt richtet sich an Kinder bzw. Jugendliche ab 12 Jahren. Zeit-Punkt I richtet sich als Angebot an alle jungen Menschen, wird aber besonders den Bedarfen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter gerecht. Das Angebot eignet sich im Allgemeinen für Kinder bzw. Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen. Geflüchtete Minderjährige müssen u.U. mit den Folgen lebensbedrohlicher oder menschenrechtsverletzender Bedingungen in ihren Heimatländern umgehen, der Flucht selbst und der Zuflucht in Deutschland. Im Zeit-Punkt kommt die Versorgung, Förderung und Begleitung vor allem auch jungen Volljährigen zugute, die auf Grund ihres Entwicklungsstandes oder des Bemühens um Integration in Deutschland, weiterhin durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe gefördert werden. Die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfolgt nach vorangegangenem Clearingprozess mit Anamnese, Gesundheitscheck und psychosozialer Diagnostik. Die Unterbringung von Geschwistern ist je nachPlatzkapazität selbstverständlich möglich. Neben der schulischen und beruflichen Integration rückt vor allem die pädagogisch-therapeutische Begleitung ins Zentrum der Hilfe im Zeit-Punkt.
Im ZeitpunktII bieten wir Kindern bzw. Jugendlichen in akuten Belastungs- oder Gefahrensituationen einen geschützten Rahmen. Die Inobhutnahme-Einrichtung bietet einen pädagogisch-therapeutischen Rahmen zur Abwendung oder Vermeidung von Krisensituationen sowie die Klärung der Perspektive des jungen Menschen ab. Die Zeit der vollstationären Unterbringung ist zeitlich begrenzt und auf die Perspektivfindung angelegt (Clearing-Verfahren). Nach Möglichkeit arbeiten wir eng mit den Familien bzw. Erziehungsberechtigten sowie den Akteuren im Bildungs-,Gesundheits- und Sozialwesen zusammen.
Durch unser pädagogisch-therapeutisches Konzept sind wir in der Lage auf komplexe Problemlagen einzugehen, wie Erfahrungen körperlicher und seelischer Gewalt, sexuellem Missbrauch, Verwahrlosung und Vernachlässigung, Krieg und Flucht. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche von (psychisch) erkrankten oder suchtbelasteten Eltern oder Eltern in anderweitig krisenhaften Lebenssituationen, die eine Versorgung und Erziehung gemäß dem Kindeswohl nicht (bzw. zeitweise nicht) sicherstellen können. Weiterhin aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, Traumatisierungen und fordernden Verhaltensweisen. Die Aufnahme erfolgt 24 Stunden täglich und an allen Wochentagen (Mo-So;Feiertage/Ferien) und wird durch unsere pädagogischen Mitarbeitenden gestaltet.
Leistungen & Personal
In unseren vielseitigen Kinder– & Jugendeinrichtungen gibt es immer etwas zu tun. Wir freuen uns von Dir zu hören.